Neutrale Beurteilung
Wer eine handwerkliche Leistung für nicht fachgerecht erbracht hält oder erworbene Waren von Handwerkern mit Mängeln behaftet sieht, hat die Möglichkeit, einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen des Handwerks mit der Begutachtung der Sachlage zu beauftragen.
Ein Sachverständiger kann auch gutachterliche Aussagen zum ortsüblichen Preis treffen. Die öffentliche Bestellung gewährleistet, dass der Sachverständige ein bestimmtes Prüf- und Auswahlverfahren durchlaufen hat, bei dem er seine persönliche Eignung, hohe Fachkompetenz und Fähigkeit zur Gutachtenerstellung unter Beweis stellen musste.
Darüber hinaus bürgt die öffentliche Bestellung und Vereidigung für Unabhängigkeit, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit.
Sachverständige der Zimmerer-Innung Neustadt